Ein Aufruf von Ärzten zum Widerstand gegen die Folter PDF Drucken E-Mail

Steve Biko und Guantanamo


Am 12. September 2007 jährte sich die Ermordung des südafrikanischen Anti-Apartheid-Führers Steve Biko durch die südafrikanische Polizei zum 30. Mal. Die brutalen Umstände seines Todes am 12. September 1977 hatten zu einem weltweiten Aufschrei gegen das Apartheid-Regime geführt. Diesen Jahrestag nahm eine Gruppe von 266 Ärzten zum Anlass, um in einem offenen Brief das medizinische Establishment der USA der Komplizenschaft bei Folterungen und der Vertuschung von Morden in Gefängnissen wie Guantanamo anzuklagen, sowie die Parallelen im Fall Biko und der Rolle von US-Militärärzten in Guantanamo und anderswo im aktuellen so genannten „Krieg gegen den Terror“ aufzuzeigen.

Der Brief, der in der internationalen medizinischen Zeitschrift „The Lancet“ veröffentlich wurde, legt einen Schwerpunkt seiner Kritik auf die Zwangsernährung von Gefangenen und fordert, dass gegen Ärzte, die sich an solchen Verbrechen beteiligen, Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden sollten. Internationale Richtlinien verurteilen solche Praktiken als unethisch. Der Brief schildert Details: In Guantanamo würden Gefangene, die gegen die schlechte Behandlung und die schon sechs Jahre andauernde Festhaltung ohne Gerichtsverfahren protestieren, einer Folter, getarnt als medizinische Behandlung, unterworfen: Mehrmals am Tag würden ihnen Metallröhren gewaltsam in Hals und Magen eingeführt – ohne Gleitmittel oder Medikamente – in der Absicht, größtmögliche Schmerzen zu verursachen.

Noch schlimmere Verbrechen werden in diesem Brief geschildert, darunter Fälle von gefälschten medizinischen Gutachten, die von Ärzten ausgestellt wurden, wenn Gefangene aufgrund der Folter bei Verhören zu Tode kamen. Diese Fälle zeigten eine augenfällige Parallele mit dem Fall von Steve Biko auf, wo zwei Ärzte gefälschte Todesscheine unterzeichnet hatten, um zu vertuschen, dass Biko durch die Schläge der Polizei ums Leben gekommen war und nicht, wie verlautbart, als Resultat eines Hungerstreiks. In der gleichen Weise habe man in Guantanamo im Falle von drei angeblichen Selbstmorden im Juni 2006 verfahren.

Der Brief, der von Ärzten aus 17 Ländern unterschrieben wurde, erinnert aber auch daran, dass es nur den hartnäckigen Bemühungen von Ärzten zu verdanken sei, dass einer der beiden Ärzte im Fall Biko fast acht Jahre später des Verstoßes gegen die ärztlichen Pflichten für schuldig befunden und ihm die Erlaubnis zu praktizieren entzogen wurde.

Die Unterzeichner fordern die US-Ärztevereinigung auf, Disziplinarmaßnahmen gegen den früheren Leiter des Militärspitals in Guantanamo, John Edmondson, zu ergreifen, der von der Militärbehörde mit einer Ehrenmedaille ausgezeichnet wurde. Der Schriftführer des Protestschreibens, David Nicholl, ein Neurologe aus Birmingham, UK, hatte eine Klage gegen ihn wegen Praktizierung der von der internationalen Ärztevereinigung geächteten Folter der Zwangsernährung von 100 Gefangenen während eines Massenprotests im Jahr 2005 eingereicht.

Edmondson führte zu seiner Verteidigung an, dass es sich um einen höheren militärischen Befehl gehandelt habe. Darauf wird in diesem Brief entgegnet, dass in den Nürnberger Prozessen gegen die NS-Kriegsverbrecher von Seiten der USA die Verteidigung: „Ich habe nur Befehle befolgt“, als unzureichend zurückgewiesen wurde, „da jeder für seine eigenen Taten verantwortlich ist“, mit der Konsequenz, dass die Beschuldigten verurteilt und gehängt wurden. Auf Nicholls Anklage hat die US-Ärztevereinigung bis heute keine Reaktion gezeigt.

Abschließend werden im „Lancet“-Artikel Ärzte aus Chile, Ägypten, der Türkei und anderen Nationen lobend erwähnt, die große persönliche Risiken auf sich genommen haben, um die vom Staat verübte Folter ans Tageslicht zu bringen.

Im Oktober wurde ein Gesetz verabschiedet, das den Guantanamo-Gefangenen das Recht auf Berufung bei zivilen Gerichten verweigert. Nun sollen diese Menschen, von denen manche noch Kinder waren, als sie gefangen und verschleppt wurden, vor ein Militärgericht gestellt werden. Ein anderer Artikel im „Lancet“, der bereits im August veröffentlich worden war, appellierte deshalb an die Ärzte, keinen der Gefangenen, die unter jahrelanger illegaler Gefangenschaft Missbrauch und Folter gelitten haben, für verfahrenstauglich zu erklären, sowie an die medizinischen Vereinigungen, die Ärzte bei dieser Entscheidung zu unterstützen.


 Steve Biko

18. 12 1946 - 12.09.1977

Stephen Bantu Biko, der sich bereits in seiner Schulzeit für die Anti-Apartheid-Politik interessierte, begann 1966 ein Studium der Medizin in Durban. Aufgrund seines politischen Engagements für die von ihm begründete South African Students Organisation (SASO) wurde er zwangsexmatrikuliert.

Biko beteiligte sich 1972 an der Gründung des Black Community Program (BCP). Daraufhin verhängte das Apartheid Regime scharfe Auflagen über ihn: er wurde ständig überwacht, durfte seine Heimatstadt nicht verlassen und nicht mit mehr als einer Person gleichzeitig sprechen. Doch Biko, der inzwischen ein Jura-Fernstudium aufgenommen hatte, verstärkte seine Aktivität im BCP, in der Folge wurde er mehrmals verhaftet. Am 18. August 1977 wurde er von der Sicherheitspolizei außerhalb seines Wohnorts aufgegriffen und wegen Verletzung seiner Auflagen verhaftet. Er wurde ins Polizeigefängnis in Port Elizabeth gebracht, wo ihm bei den anschließenden Verhören durch Foltermaßnahmen schwere Kopfverletzungen zugefügt wurden.

Am 11. September 1977 wurde Biko nackt und bewusstlos in einem Polizeiwagen nach Pretoria transportiert. Dort erlag er im Gefängniskrankenhaus seinen Verletzungen. Als am 13. September sein Tod verkündet wurde, behauptete der damalige Justizminister James Krüger, er sei an der Folge eines Hungerstreiks gestorben. Eine Untersuchung zeigte jedoch, dass Biko an der Folge seiner Verletzungen, die ihm in Port Elizabeth zugefügt worden waren, gestorben war. Als Reaktion wurden daraufhin eine Reihe von Personen, die an der Aufdeckung des Falles beteiligt waren, u.a. der Journalist Donald Woods, von der südafrikanischen Regierung mit einem Bann belegt.

erschienen in: Talktogether Nr. 22/2007