50 Jahre Arbeitsmigration - Gespräch mit Mümtaz Karakurt PDF Drucken E-Mail

Gespräch mit

Mümtaz Karakurt

Geschäftsführer von migrare, Zentrum für MigrantInnen Oberösterreich



TT: 50 Jahre Arbeitsmigration: Wie hat es begonnen?

Mümtaz: Ende der 1950er, Anfang der 1960er Jahre war die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich enorm gut. Sozialpolitische Maßnahmen wie die Verkürzung der Arbeitszeit, die Erhöhung des jährlichen Urlaubs, aber auch der Aufbau des Bundesheeres, die Erhöhung der Schulpflicht, vor allem aber die Tatsache, dass die geburtenschwachen Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter gekommen waren, haben dazu geführt, dass der Bedarf an Arbeitskräften in verschiedenen Branchen wie Bau, Metall, Textil und Gastgewerbe durch das inländische Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden konnte. Die Wirtschaftskammer wollte ähnlich wie in Deutschland, der Schweiz und Frankreich aus dem Ausland Arbeitskräfte anwerben, Arbeiterkammer und ÖGB waren dagegen, weil sie befürchteten, dass diese Menschen als billige Arbeitskräfte, als Streikbrecher und zum Lohndumping eingesetzt werden könnten.

1961 hat sich die Wirtschaftskammer mit den Gewerkschaften – auch durch Gegengeschäfte – geeinigt und es kam zum sog. „Raab-Olah-Abkommen“. Daraufhin hat die Regierung zuerst mit Spanien 1962 und weil kaum spanische Arbeitskräfte nach Österreich gekommen sind, 1964 mit der Türkei und 1965 mit Jugoslawien zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen. Anwerbestellen für „Gastarbeiter“ wurden zuerst in Istanbul und dann in Belgrad eingerichtet, die mit den dortigen Arbeitsämtern zusammenarbeiteten. Die österreichischen Arbeitgeber meldeten ihren Bedarf an – z. B.: „Ich brauche fünf Maurer…“ – und dieser wurde dann an diese Anwerbestellen weitergeleitet. Wenn sich dort ein arbeitsloser türkischer Maurer bewarb, musste er sich einer gesundheitlichen Untersuchung durch österreichische Ärzte sowie beruflichen Eignungstests unterziehen, die teils selektiven Charakter hatten. Gesucht wurden hauptsächlich gesunde und kräftige junge Männer – mit Ausnahme von Vorarlberg, wo für die Textilindustrie weibliche Arbeiterinnen gesucht wurden. Wurde ein Bewerber als geeignet betrachtet, wurde er mit einem Busunternehmen oder der ÖBB nach Österreich gebracht. Am Bahnhof wurde er von seinem Arbeitgeber abgeholt. Er hatte seine Beschäftigungsbewilligung bereits in der Tasche, bekam vom Arbeitgeber eine Unterkunft und begann zu arbeiten.

Auf diese Weise wurden bis 1975 ca. 250.000 Menschen vor allem aus der Türkei und Jugoslawien angeworben. Das Grundkonzept war das Rotationsprinzip: Wenn wir sie nicht mehr brauchen, werden die Bewilligungen nicht mehr verlängert und die Leute kehren zurück. Eine Familienzusammenführung war nicht vorgesehen. Auch die Überlegungen der angeworbenen Personen waren ähnlich kurzfristig. Ich fahre für ein paar Jahre ins Ausland, verdiene möglichst viel und kann mit diesem Geld die Zukunft meiner Kinder aufbauen. Die Rechnung ist nicht aufgegangen. Die Menschen sind dageblieben und haben ihre Familien geholt.

Selektion

„... wenn die Altersbegrenzung bei ca. 40 Jahren gelegen wäre und wenn es uns nicht untersagt gewesen wäre, Analphabeten in Erwägung zu ziehen. Diesbezüglich bin ich – wie ich schon nach meiner Fahrt nach Istanbul festgehalten habe- der Auffassung, dass man arbeitswillige und geeignete Analphabeten bzw. Teil-Analphabeten (um solche handelte es sich in Banja Luka hauptsächlich) aufnehmen sollte, da die von manchen Meistern geäußerten Ablehnungsgründe meines Erachtens der Tatsache nicht gerecht werden, dass gerade Analphabeten zwangläufig von gehobenen Arbeiten ausgeschlossen und daher für primitive manuelle Arbeiten schicksalsmäßig geradezu prädestiniert sind. Sollte es bei den meisten Arbeitsplätzen wirklich erforderlich sein, dass fünfstellige Zahlen gelesen werden können, so bin ich davon überzeugt, dass dieses Wissen den als ansonsten geeignet befundenen Arbeitskräften in wenigen Wochen durch betriebseigene Kurse beigebracht werden kann. Falls sich in Ausnahmefällen innerhalb der Probezeit das Gegenteil erweisen sollte, so wäre eine Rückführung in die Heimat ohne sonderliche finanzielle Belastung der Firma möglich...“

Bericht von Dr. B. Weinrich - Betriebsarzt der Vöslauer-Kammgarn-Fabrik über die Anwerbeuntersuchungen in Banja Luka

TT: Wie war die rechtliche Situation damals?

Mümtaz: Im Grunde gab es keine gesetzliche Grundlage, die Bestimmungen über Fremdarbeiter im Dritten Reich (Deutsche Reichsverordnung über ausländische Arbeitnehmer vom Jänner 1933) wurden in das österreichische Rechtssystem übernommen. Erst 1976 wurde das Ausländerbeschäftigungsgesetz in der Form, wie wir es heute kennen, von der Bundesregierung beschlossen. Doch auch in dieses Gesetz wurden wesentliche Elemente aus der NS-Zeit übernommen. Kernbestimmung des AuslBG (§ 4) ist der Generalvorbehalt, dass AusländerInnen nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie wichtige öffentliche und gesamtgesellschaftliche Interessen dies zulassen. Das Rotationsprinzip ist nach wie vor weitgehend verankert. Mit der neuesten Einigung der Sozialpartner, der Rot-Weiß-Rot-Karte, wurde ein sogenanntes kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell beschlossen. Auch hier bleibt die rechtliche Unsicherheit ständig bestehen. Eine ewige Fremdheit ist sozusagen gesetzlich verankert.

Auf dem Arbeitsplatz sind zwar alle Beschäftigten rechtlich gleichgestellt, de facto gibt es aber in Österreich einen stark ethnisch segmentierten Arbeitsmarkt. 50 Prozent der Menschen arbeiten unter ihrer Qualifikation, weil diese nicht anerkannt wird. Aufgrund statistischer Erhebungen wissen wir auch, dass MigrantInnen in der betrieblichen Weiterbildung wenig vertreten sind. Dazu kommt, dass MigrantInnen viel öfter in Klein- und Mittelbetrieben arbeiten, wo die Aufstiegsmöglichkeiten geringer sind als in Großbetrieben. In Macht- und Entscheidungsgremien sitzen sie kaum.

TT: Seit wann haben nicht-österreichische Staatsbür­gerInnen das Recht, bei Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen zu kandidieren?

Mümtaz: Bis 2006 gab es in Österreich ein Betriebrats-verbot, sog. „Drittstaatenangehörige“ durften zwar wählen, aber nicht gewählt werden. Das heißt, ich darf bestimmen, wer meine Interessen vertritt, aber ich darf mich nicht selber aktiv in den Interessenvertretungen engagieren. Da haben wir von migrare gesagt, dass das gegen jegliche Menschenrechtsbestimmungen verstößt, und einen langwierigen und mühsamen Rechtsstreit mit der Republik Österreich initiiert. Schließlich wurde Österreich durch die UNO und den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt und 2006 ein neues Betriebsratswahlrecht eingeführt.

TT: Wie hat die Situation verändert seit der Zeit, als du nach Österreich gekommen bist?

Mümtaz: Wenn man Geschichte analysiert, ist der wichtigste Teil, welche Lehren man daraus zieht. 1961 haben sich die Sozialpartner auf das Gastarbeitermodell geeinigt. 2010 haben sie in Bad Ischl aufgrund der demographischen Entwicklung wieder beschlossen, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Man hat ein Zuwanderungsmodell erstens für hochqualifizierte Berufe und zweitens für Mangelberufe vereinbart. Aber das sind sehr kurzfristige Überlegungen. Die Frage ist jedoch nicht, wie wir zu neuer Zuwanderung kommen, sondern wie wir mit neuer Zuwanderung umgehen. Rein pragmatisch gedacht: Wenn man hochqualifizierte Menschen anwerben will, muss Österreich sich bemühen, attraktiver zu sein, indem man Rassismus bekämpft, indem man Qualifikationen anerkennt, indem man den Dialog fördert. Gleichzeitig gibt es hier in Österreich eine Menge gut qualifizierter Menschen, die zum Nichtstun verurteilt sind, es gibt Asylwerber und Asylwerberinnen, die teilweise hoch qualifiziert sind, aber nicht arbeiten dürfen. Deshalb mein Resümee: Tatsächlich hat man aus der Geschichte nicht viel gelernt.

TT: Damals hat man Integration nicht für notwendig gehalten. Heute redet man Integrationsunwilligkeit und verlangt Deutschkurse. Was denkst du darüber?

Mümtaz: Wie gesagt, das damalige Konzept war von sehr kurzfristigen Überlegungen geprägt. Es gab weder Deutschkurse noch Beratungs- und Betreuungsangebote für die neu angekommenen ArbeiterInnen. Jetzt sagt man, dass Deutschkenntnisse wichtig sind, und das kann ich mehrfach unterstreichen. Doch wie geht man damit um? Ich vertrete die Meinung, dass gesetzlicher Zwang keine gute Motivation zum Lernen ist, die Leute werden lediglich Auflagen erfüllen. Beim Spracherwerb, und dabei rede ich von Erwerbsprozessen, bedarf es erwachsenengerechter pädagogischer Methoden, auch Anreize wie bessere Aufstiegs- und Fördermöglichkeiten müssten geschaffen werden. Solche Überlegungen existieren aber noch nicht. Menschen, die neu in einem Land angekommen sind, brauchen nicht nur beim Spracherwerb, sondern auch in anderen Bereichen Unterstützung und Begleitung. Integration wird aber eher als Schlagwort verwendet, als einseitiger Appell, deshalb verwende ich lieber den Begriff Inklusion. Spracherwerb, Zugang zum Arbeitsmarkt, Zugang zu Ressourcen, all diese Dinge betreffen Inklusion in die Gesellschaft. Inklusion funktioniert aber ausschließlich mit Chancengleichheit. Ich kann nicht Barrieren aufbauen wie bei einem Hürdenlauf, indem ich sage: Spring da rüber, wenn du es schaffst, bist du integriert, wenn nicht, bist du integrationsunwillig. Statt Barrieren aufzubauen müsste Chancengleichheit gefördert werden, damit sich die Leute in den Strukturen einheimisch fühlen können. Das ist die sogenannte Systemintegration. Sie funktioniert mit staatlichen Maßnahmen und Förderung.

Was in Österreich viel stärker diskutiert wird, ist Integration in die Gemeinschaft. Gemeinschaften bilden sich aber aufgrund von Interessensgemeinsamkeiten, im Arbeitskontext, aufgrund von Nachbarschaft oder Freizeitgestaltung. Zugang zu diesen Gemeinschaften kann man nicht mit Gesetzen verordnen. Diese Art von Integration funktioniert nur mit Sensibilisierung, mit Respekt im Umgang mit Andersartigkeit, und wird in Österreich leider sehr kontroversiell diskutiert. Soziale Problemlagen werden kulturalisiert. „Die tun das, weil ihre Kultur oder ihre Religion so ist“.

TT: Wie ist der Verein migrare entstanden?

Mümtaz: In den 1980er Jahren haben Betroffene und GewerkschaftlerInnen aus einigen Bundesländern darüber diskutiert, wie zugewanderte Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt werden können. Der damalige Sozialminister Alfred Dallinger hat die Idee aufgegriffen und finanzielle Unterstützung zugesagt, und Anlaufstellen wurden in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck, Bregenz und später in Graz eingerichtet. Mit der Zeit haben sich die speziellen Bedürfnisse und Problemlagen weiterentwickelt und neue Beratungs- und Betreuungsfelder wurden dazu­ ge­nom­men. Migrare gibt es seit 1985, und mich in diesem Verein seit 1989.

TT: Wenn die wirtschaftliche Situation unsicherer wird, werden MigrantInnen von den Einheimischen zunehmend als Konkurrenz angesehen. Rechte politische Kräfte setzen bei den Ängsten der Menschen an und machen Migration zu einem Kampfthema. Was kann man gegen diesen Rassismus tun?

Mümtaz: Wir haben in den Bereichen Migration und Integration Diskussionen, die nicht lösungsorientiert sind. Mittlerweile weiß jeder, ob am Stammtisch oder in hohen politischen Ämtern, welche Probleme MigrantInnen mit sich bringen. Wir müssen weg von einer hoch emotionalisierten und politisierten Diskussion und hin zu einer lösungsorientierten und von Parteiinteressen unabhängigen Integrationspolitik. Migration ist kein Thema für das Innenministerium und die Polizei und sollte von der Sicherheitsfrage entkoppelt werden. Migration betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche wie Soziales, Bildung, Gesundheit, Arbeit, in all diesen Bereichen sollten die Aufgaben und Problemlagen wahrgenommen und sukzessive Lösungen umgesetzt werden.

Außerdem sollten mehr rechtlich Kompetenzen auf Gemeinden und Städte übertragen werden. Probleme werden aufgrund von Bundesgesetzen geschaffen und Gemeinden sind oft hilflos und können diese Probleme nicht bewältigen. Wenn ich beispielsweise tagtäglich sehe, dass AsylwerberInnen zum Nichtstun verurteilt sind, kann ich auf regionaler Ebene noch so gute Ideen haben, sie helfen nicht, wenn ich sie nicht umsetzen kann. Hier müssten echte Verantwortlichkeiten und Ressourcen geschaffen werden. Lösungsansätze können aber nur entwickelt und umgesetzt werden, wenn Betroffene, Gemeinden und NGOs im Dialog stehen und miteinander kooperieren. Doch wenn ich mir die herrschende Integrationspolitik ansehe, werden das leider Visionen bleiben.

TT: Prekäre Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit machen es Lohnabhängigen immer schwieriger, sich zu organisieren. MigrantInnen sind besonders häufig von solchen Arbeitsverhältnissen betroffen. Wie kann man sie dabei unterstützen, zu ihren Rechten zu kommen?

Mümtaz: Es ist die Aufgabe von Vereinen wie uns, Menschen in ihren konkreten Bemühungen zu unterstützen. Wir sollten sie ermutigen, konstruktive Lösungen zu finden und solidarische Aktivitäten zu setzen. Durch eine Opferrolle ändert sich ja nichts. Natürlich kann ich fordern, dass die Gesetze anders sein müssten, aber wenn es lediglich bei einer Demo vor dem Gesetzesbeschluss bleibt, ist das zu wenig. Man muss mit solidarischen Strukturen immer wieder gegen Prekarisierung und Armut kämpfen. Man kann aber nicht für Betroffene kämpfen, wenn diese nicht selbst involviert sind. Migranten und Migrantinnen sind aber nicht wirklich für ihre Sache aktiv. Nicht nur, weil sie sich ihrer Situation nicht bewusst sind, sondern auch, weil sie in ihrem Alltag überhäuft sind mit existenziellen Problemen und in ihrer schwierigen Lage oft von heute auf morgen leben. Wichtig wäre es, sich mit allen positiven Kräften zu verbinden und immer wieder Forderungen zu stellen, auch wenn sie utopisch klingen, und für sie zu kämpfen.

TT: Welche Perspektive haben junge Menschen aus der zweiten Generation, die keine Lehrstelle finden können? Wie ist die Situation heute im Vergleich zu damals?

Mümtaz: Für die Jugendlichen heute ist es ein Um und Auf, die Pflichtschulebene gut zu gestalten. Wir haben ein extrem selektives Bildungssystem, das mit Barrieren versehen sein kann auf Grund des familiären Hintergrunds und finanzieller Ressourcen. Trotzdem haben wir heute bessere Bildungsmöglichkeiten als vor zahn oder 15 Jahren. Junge Erwachsene können auch noch im zweiten Bildungsweg Qualifikationen erwerben. Wir versuchen Schüler und Schülerinnen so zu unterstützen, dass sie genug Informationen für eine richtige Berufs- und Bildungsentscheidung bekommen. Egal ob jemand Migrationshintergrund hat oder nicht, der Schlüssel für zukünftige Chancen ist die Bildung.

Ich habe damals immer wieder dafür kämpfen müssen, eine Arbeitsbewilligung zu bekommen, um mein Studium zu finanzieren. Ich sagte zu mir damals, okay, du bist halt zugewandert, du gehörst noch nicht zu dieser Gesellschaft, deshalb musst du dich mehr bemühen als die anderen. Ich kenne aber sehr viele Jugendliche, die da geboren sind und die Staatsbürgerschaft haben, die akzeptieren es nicht, anders behandelt zu werden. Die stellen aus einem ganz anderen Hintergrund andere Ansprüche, was auch völlig richtig ist. Natürlich gibt es aber auch Jugendliche, die sich in die Opferrolle begeben und Ausreden suchen, um sich zurückzulehnen. Unsere Aufgabe in der Sozialen Arbeit ist es, diese Menschen zu ermutigen und zu versuchen zu erreichen, dass sie weniger Rufzeichen und mehr Fragezeichen im Kopf haben und fragen: Warum ist das so? Wie kann ich etwas ändern?

Kontakt: www.migrare.at

veröffentlicht in Talktogether Nr. 40/2012