Warum dürfen Asylwerber nicht arbeiten?
„Gemeinsam anpacken für die Stadt! Es ist schön zu sehen, dass binnen kürzester Zeit aus den Burschen aus Bangladesch und den Mitarbeitern der Straßenreinigung ein eingespieltes Team wurde. Und die Jungs, die vor 8 Monaten einen Asylantrag gestellt haben, bestätigen es mir: Es gibt nichts Schlimmeres, als zu warten, dass der Tag vergeht!“ schreibt Bürgermeister Heinz Schaden auf seiner Facebook-Seite.
In einem hat er zweifellos recht: Es gibt nichts Schlimmeres, als zu warten, dass der Tag vergeht, und immer an seine Probleme denken zu müssen. Sie sind jung und stark, trotzdem sind sie oft gezwungen, den ganzen Tag in ihren Quartieren zu sitzen. Manche von ihnen haben eine gute Ausbildung und die meisten sind hoch motiviert. Verständlich, dass die Flüchtlinge arbeiten wollen. Unverständlich auch, warum der österreichische Staat auf dieses Potenzial verzichtet, wo doch immer und überall von Leistung gesprochen wird.
Arbeit ist in unsere Gesellschaft einer der wichtigsten Faktoren, um Anerkennung zu finden. Als häufigste Gründe für das Misstrauen gegenüber AsylwerberInnen werden genannt: Sie wollen nicht arbeiten, sie zahlen keine Steuern, sie wollen nur unser Sozialsystem ausnützen. Dass Asylwerber gar nicht arbeiten und Steuern zahlen dürfen, scheint offenbar keinen Eingang in die Wahrnehmung großer Teile der Bevölkerung gefunden haben. Menschen vom Arbeitsmarkt auszuschließen, beraubt sie der Chance, als Teil der Gesellschaft akzeptiert zu werden. Warum aber erlaubt man den Asylsuchenden nicht, zu arbeiten?
Es gibt ja für AsylwerberInnen Arbeitsmöglichkeiten, sagt die Innenministerin. Nur, sehen wir uns einmal an, wie diese aussehen: Arbeiten können AsylwerberInnen auf legale Weise nur entweder als Selbständige, Saisonkräfte oder in gemeinnütziger Arbeit.
Die Zahl der AsylwerberInnen in Saisonjobs ist sehr gering und es gibt viele Hürden. Will ein Betrieb einen Asylwerber beschäftigen, heißt das nicht, dass dieser auch eine Arbeitsgenehmigung bekommt: Zuerst muss geprüft werden, ob arbeitsuchende EU-Staatsbürger oder andere Personen, die schon länger auf dem Arbeitsmarkt sind, den Job übernehmen könnten. GastwirtInnen, die in der Saison dringend eine Arbeitskraft für ihren Betrieb suchen, haben wohl weder Zeit noch Geduld für einen mühsamen Behördenkrieg und stellen lieber jemanden ein, der bereits eine Arbeitsgenehmigung hat. Welche Jobs dann noch übrig bleiben, kann man sich ausmalen.
Eine zweite Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen ist die Selbständigkeit. Da Flüchtlinge in der Regel weder Kapital und noch Zugang zu Krediten haben, bleiben hier nur wenige Möglichkeiten offen, die Arbeit als Prostituierte etwa, oder als Scheinselbständige, welche wiederum von Unternehmen abhängig sind, nur ohne den Schutz und die Rechte, die „unselbständig Beschäftigten“ zustehen.
Dann gibt es noch die Regelung, dass AsylwerberInnen gemeinnützige Arbeit verrichten dürfen, darunter fällt auch die Straßenreinigung für das Magistrat. Positiv daran ist zwar, dass damit dem Bild von AsylwerberInnen, die eine Bedrohung sind, nicht arbeiten wollen und das Sozialsystem ausnützen, entgegen gewirkt wird. Wenn aus dem anonymen Asylwerber ein Kollege geworden ist, der wie alle anderen fleißig arbeitet, verändert sich auch die Einstellung gegenüber diesem Menschen. So weit so gut.
Aber fragen sich die Verantwortlichen auch, wie geht es dem Flüchtling dabei geht? Zuerst freut er sich wahrscheinlich, Arbeit zu bekommen, und hat große Hoffnungen. Auch wenn er nur ein „Taschengeld“ dafür bekommt, denkt er vielleicht, besser als gar nichts, vor allem wenn zu Hause eine Not leidende Familie auf Unterstützung wartet. Doch nach drei Wochen ist die Arbeit wieder vorbei, länger darf er nicht arbeiten. Bald fragt er sich, wie es danach weitergeht.
Und was denken seine Arbeitskollegen? Der Asylwerber leistet die gleiche Arbeit wie wir, bekommt aber viel weniger dafür. Den Kollegen ist bald klar, dass es sich hier um Lohndumping handelt, und dass mit dem Flüchtling, der nach drei Wochen wieder durch einen anderen ersetzt wird, ein fixer Arbeitsplatz eingespart wird. Schon schwindet die anfängliche Freude über die neuen Kollegen.
Eine der Hauptforderungen der Flüchtlingsbewegung ist das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt, eine Forderung, die inzwischen auch von den Gewerkschaften und Teilen der SPÖ unterstützt wird, weil man nur so Lohn- und Sozialdumping verhindern kann. Warum aber wird trotzdem weiterhin ein Teil der in Österreich lebenden Menschen vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen? Warum gelten für sie andere Gesetze und wem nützt diese Strategie?
Ist es wirklich wegen der 400.000 Arbeitslosen, wie der Sozialminister behauptet? Die Zahl der AsylwerberInnen ist schließlich überschaubar. Gleichzeitig wird beklagt, dass das Modell der Rot-Weiß-Rot Karte zu wenige Arbeitskräfte aus dem Ausland anlockt. Warum gibt man dann nicht den Menschen, die schon hier sind, eine Chance?
Dass es hier ganz andere Gründe gibt, AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erschweren, hat die Innenministerin deutlich ausgesprochen, als sie die Einführung der neuen Regelung, AsylwerberInnen bis 25 Jahren eine Lehrausbildung zu ermöglichen, trotz Lehrlingsmangel als „bedenklich“ kritisierte: Man will Menschen davor abschrecken, nach Österreich zu kommen. Zudem lässt sich das Bild vom Asylwerber als Bedrohung nicht länger aufrecht erhalten, wenn sich einmal soziale Kontakte gebildet haben. Und die Erfahrung zeigt auch, sobald aus Fremden einmal FreundInnen, NachbarInnen und KollegInnen geworden sind, ist eine Abschiebung nicht mehr ohne Widerstand durchführbar.
veröffentlicht in Talktogether Nr. 44/2013
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