Phoolan Devi - bewundert und bemitleidet PDF Drucken E-Mail

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Verehrt und verteufelt,

bewundert und bemitleidet

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Ihr Name bedeutet „die Blume“. Phoolan Devis Lebensgeschichte ist von Legenden umwoben. Weltweit sorgte sie für Schlagzeilen, als sie Anfang der 1980er Jahre als Anführerin einer Räuberbande ganze Landstriche Nordindiens mit Gewalt überzog. Unzählige Entführungen, Erpressungen und 40 Morde wurden ihr zur Last gelegt.

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Während sie für die Herrschenden und Besitzenden eine brutale Killerin war, wurde sie von den armen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen als Rächerin für die Ungerechtigkeit, die sie erdulden müssen, verehrt und mit Kali, der hinduistischen Göttin des Todes und der Zerstörung, verglichen. Andere sahen sie als Opfer, das durch die erlittenen Demütigungen und Misshandlungen zur Gewalt getrieben wurde.

Mit elf Jahren wurde sie mit einem viel älteren Mann zwangsverheiratet, von dem sie weglief. Sie wurde vergewaltigt und wieder vergewaltigt, von ihrem Ehemann, von den Landbesitzern, vom Sohn des Dorfvorstehers, der schon viele Mädchen ins Unglück gestürzt hatte, von den Polizisten im Gefängnis. Sie hat sich gewehrt und sich an ihren Peinigern gerächt. Mit 17 Jahren schloss sie sich einer Bande von Banditen – so genannten Dacoits – an und wurde später ihre Anführerin. So lautet die Geschichte, wie sie meistens erzählt wird. Doch wer war diese kleine, schmächtig wirkende Frau wirklich?

Ihr Schicksal unterscheidet sich nicht von dem anderer junger Frauen aus den unterdrückten Kasten auf dem Land. Doch Phoolan war anders. Sie hat sich nicht gefügt, sondern sich gegen die Ungerechtigkeit aufgelehnt. Das erste Mal schon als sie erst zehn Jahre alt war – bereits vor der Verheiratung, die vielleicht ein Versuch war, sie unter Kontrolle zu halten. Von der Mutter hatte sie erfahren, dass ihr Onkel das Feld ihrer Eltern durch Urkundenfälschung an sich gerissen hatte. Die Familie wurde aus dem Haus vertrieben und gezwungen, in einer Hütte am Rande des Dorfes zu leben. Wütend ging das kleine Mädchen mit einer älteren Schwester auf das Feld, um Hora-Nüsse zu ernten und Blumen zu pflücken. Als ihr Cousin die Kinder vertreiben wollte, weigerte sich Phoolan wegzugehen. Man schlug sie, bis sie bewusstlos war.

Auch ihr zweiter Protest hatte mit dem Land zu tun. Der Cousin war sehr verärgert, weil der Streit um das Grundstück aufgrund von Phoolans Beschwerde beim Dorfrat vor das Höchstgericht in Allahabad gebracht worden war. Aus Rache zerstört er die Ernte ihres Vaters. Als er gerade dabei war, einen Neem-Baum zu fällen, schlug sie mit einem Stein auf ihn ein. Daraufhin wurde die 14-Jährige verhaftet. Später wurde sie von Banditen verschleppt, ihren eigenen Angaben zufolge, steckte ihr Cousin hinter der Entführung. Bei den Banditen traf sie jedoch auf Vikram Mallah, die große Liebe ihres Lebens. Die beiden heirateten und führten zusammen eine Räuberbande an. Ihre Raubzüge wurden auch von Rache getrieben. So wurde Phoolans erster Ehemann verprügelt, auf einen Esel gesetzt und als Abschreckung durchs Dorf getrieben.

Nachdem ihr Geliebter ermordet und Phoolan verschleppt, misshandelt und tagelang vergewaltigt worden war, rächte sie sich, indem sie mit ihrer Bande im Dorf Behmai ein Massaker anrichtete und 22 Männer tötete. Weil die Opfer Angehörige einer höhergestellten Kaste waren, befürchteten lokale Politiker Kastenausschreitungen. Ein Kopfgeld von 10.000 Dollar wurde auf Phoolan und ihre Bande ausgesetzt, Premierministerin Indira Gandhi forderte persönlich ihre Ergreifung. Zeitweise machten mehr als 1000 Polizisten Jagd auf die Bande, ein ganzes Dorf wurde ausgelöscht, als Militärhubschrauber das mutmaßliche Versteck der Banditen bombardierten.

Aus Angst vor ihrer Heroisierung bot die indische Regierung Phoolan einen Deal an. Sollte sie sich ergeben, würden ihr acht Jahre Haft und Land für ihre Familie zugesichert. Als die Bande schließlich nach einer gnadenlosen Menschenjagd im Februar 1983 öffentlich – medienwirksam inszeniert auf einer Bühne vor Bildern der Göttin Durga und Mahatma Gandhis – die Waffen übergab, wohnten Tausende dem Spektakel bei. Elf Jahre verbrachte Phoolan in indischen Gefängnissen, bis sie im Februar 1994 wegen Krankheit entlassen wurde. Eine Gerichtsverhandlung gab es nie, offenbar scheute man einen Prozess, bei dem Misshandlungen der Polizei oder Verfehlungen der Regierung ans Licht gekommen wären.

Nach ihrer Entlassung nutzte sie ihre Bekanntheit und initiierte Entwicklungsprojekte in den Dörfern. Sie kandidierte für die Samajwadi Party (Sozialistische Partei) und wurde 1996 ins Parlament gewählt. Außerdem gründete sie die Organisation Eklavya Sena, um Frauen und Männern aus den unterdrückten Kasten Selbstverteidigungstechniken wie den traditionellen indischen Stockkampf Lathi zu lehren. Die Gruppe entwickelte sich zu einer der führenden Organisationen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen in Nordindien. 2001 fiel Phoolan Devi in New Delhi einem Mordanschlag – vermutlich aus Vergeltung – zum Opfer.

Phoolan, die nie die Chance auf Bildung bekommen hatte und weder lesen noch schreiben konnte, war nie um Worte verlegen. In ihrer Kindheit habe sie aufgrund ihrer negativen Erfahrungen begonnen, die Menschen zu fürchten, vor allem die Männer, erzählte sie in einem Interview. Weil sie die Furcht nicht ertragen konnte, habe sie sie in Zorn umgewandelt. Im Gefängnis dachte sie über ihren Zorn nach und sagte sich: „Ich sollte die Menschen nicht verletzen. Nur wenn ich mit ihnen in Kontakt trete, kann ich in der Gesellschaft etwas verändern.“

Ihre Lebensgeschichte wurde für Filme und Romane ausgeschlachtet, als Politikerin sprach man ihr jeden Erfolg ab und behauptete, sie sei von Männern instrumentalisiert worden. Als weiblicher Robin Hood heroisiert, verteufelt und bemitleidet – hinter Mythen und Stereotypen bleibt die Persönlichkeit dieser ungewöhnlichen Frau verborgen. Ihre Botschaft an die Frauen aber bleibt in Erinnerung: „Werft den Schleier weg und kommt heraus! Schweigt nicht, steht auf und kämpft für euer Recht. Lasst euch eure Freiheit und Würde nicht wegnehmen!“


veröffentlicht in Talktogether Nr. 59/2017

 

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