Wenn es gefährlich ist, Recht zu haben …
Gedenken zum 20. Todestag von Sharif Hussein Ahmed am Platz der Menschenrechte in Graz
(Foto: Talktogether)
Ist es Naivität, Mitgefühl und Solidarität mit einem verurteilten Straftäter zu zeigen? Doch wir dürfen nicht vergessen, dass die Menschenrechte nur dann eine Bedeutung haben, wenn sie unteilbar sind. Sobald wir anfangen, Menschen einzuteilen, ob sie unseres Mitgefühls und unseres Schutzes würdig sind oder nicht, bewegen wir uns auf einen Abgrund zu. Denn wer kann sich schon sicher sein, nicht selbst eines Tages auf Schutz und Unterstützung angewiesen zu sein?
Als sich der Sozialpädagoge und Sozialhistoriker Joachim Hainzl entschloss, zum 20. Todestag von Sharif Hussein Ahmed in Graz eine Gedenkveranstaltung zu organisieren, war er sich bewusst, dass er damit auch Ablehnung und Unverständnis hervorrufen könnte. Ahmed war ein Flüchtling aus Somalia, der in Graz lebte. Weil er wegen der Beteiligung an einer Straftat – die er übrigens immer bestritten hat – verurteilt worden war, wurde ihm der Asylstatus aberkannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jedoch festgestellt, dass seine Abschiebung gegen die Menschenrechte verstoßen würde. Doch die Behörden wollten diese Entscheidung nicht zur Kenntnis nehmen. Am 15. März 1998 hat man Ahmed tot auf einem Baum hängend am Platz der Menschenrechte im Grazer Stadtpark gefunden. Das Gefühl, der Behördenwillkür ausgeliefert zu sein, hatte er nicht länger ertragen können.
Bei der Gedenkveranstaltung kamen Ahmeds Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Vararescu, sein Freund Abdullahi Osman und der Menschenrechtsexperte Prof. Wolfgang Benedek zu Wort. Danach wurde eine Schweigeminute eingelegt und ein Kranz niedergelegt. Hainzl äußerte den Wunsch, öfter Veranstaltungen wie diese zu organisieren, da es gerade in Zeiten wie diesen sehr wichtig sei, Zeichen zu setzen.
Ahmeds Kampf für Schutz und Bleiberecht
„Es ist gefährlich in Dingen Recht zu haben, in denen etablierte Autoritäten Unrecht haben!“ Mit diesem Ausspruch des französischen Philosophen Voltaire leitete Dr. Vacarescu, der Ahmed als Anwalt vertreten hat, seine Rede ein: „Herr Ahmed hat vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen, allerdings hatten die etablierten Autoritäten Unrecht. Das hatte letztlich die Auswirkungen, aufgrund derer wir heute hier stehen.“
Sharif Hussein Ahmed ist 1990 aus Somalia nach Österreich geflohen, zwei Jahre später wurde er als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention anerkannt. 1993 wurde er wegen der Beteiligung an einem versuchten Raub zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dr. Vacarescu hat ihn im Strafverfahren nicht vertreten, ist aber überzeugt, dass ein unbescholtener österreichischer Staatsbürger für eine vergleichbare Tat keine unbedingte Freiheitsstrafe bekommen hätte. Ahmed hat zwei Drittel seiner Strafe abgesessen. Dann trat jedoch das Bundesasylamt in Erscheinung, um ihm die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen. Herr Ahmed wurde aus der Strafe entlassen und unmittelbar in die Schubhaft überstellt. Das war der Zeitpunkt, als Dr. Vacarescu mit dem Fall betraut wurde. Nachdem seine Berufung zurückgewiesen worden war, verhängt die Bundespolizeidirektion Graz über Ahmed ein Aufenthaltsverbot. Daraufhin wendete Dr. Vacarescu sich an die Kommission für Menschenrechte in Straßburg. Mit Erfolg. Innerhalb von nur drei Tagen erteilte der Präsident der Menschenrechtskommission in Straßburg der Österreichischen Regierung die Empfehlung, bis zum Abschluss des Verfahrens eine Abschiebung zu unterlassen. Eine Empfehlung, die für Österreich bindend war.
Auch der Unabhängige Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass die Schubhaft rechtswidrig sei. Trotzdem blieb Herr Ahmed weiter in Schubhaft, weil die zuständige Polizei auf einer Abschiebung bestand. Zwei Monate später hob der Unabhängige Verwaltungssenat den Bescheid des Innenministers auf, der Herrn Ahmed die Flüchtlingseigenschaft aberkannt hatte. Doch due Behörden waren der Meinung, sich nicht an die Entscheidungen halten zu müssen, und bestanden weiterhin auf einer Abschiebung nach Somalia.
Am 5. Juli kam die Europäische Kommission für Menschenrechte einstimmig zu dem Schluss, dass durch eine Abschiebung Ahmeds Recht nach Artikel 3 der EMRK (Folterverbot und Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) verletzt würde. Aus Vacarescus Sicht ein beachtliches Urteil: Die Kommission hatte den Fall für so dringlich eingestuft, dass sie die Beschwerde angenommen hat, ohne abzuwarten, bis der innerstaatliche Instanzenzug ausgeschöpft war. Der Fall Ahmed erfuhr auch internationale Beachtung – sechs Rechtsanwaltskanzleien aus England und Frankreich waren bei der mündlichen Verhandlung anwesend.
Nachdem das Verfahren in Straßburg abgeschlossen war, die Behörden aber immer noch nicht auf das Urteil reagierten, schaltete Vacaresu das UN-Flüchtlingskommissariat ein, um ein Aufenthaltsrecht für Herrn Ahmed zu erwirken. Doch die Behörde blieb hart: Ahmeds Aufenthaltsstatus blieb ein geduldeter, ohne der Einräumung von irgendwelchen Rechten. Sein Arbeitsverhältnis bei der Bäckerei war eigentlich illegal, trotzdem hat ihn sein Chef weiter beschäftigt.
Vararescu kommt zu dem Schluss: „Damals waren es die Behörden bzw. bestimmte Beamte, die darauf gedrungen hatten, Herrn Ahmed aus Österreich wegzubringen. Zum heutigen Zeitpunkt ist es die Politik, die es mit den Menschenrechten nicht so genau nehmen will. Man hört immer wieder von politischer Seite: Was die europäischen Instanzen von sich geben, ist uns in Österreich nicht wichtig. Oder dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes nicht so wesentlich seien, weil man sie ja mit Zweidrittelmehrheit aushebeln könnte. Und wenn ein Sozialreferent aus dem Burgenland im Ö1-Journal nicht einmal zwischen Asylberechtigten und Asylsuchenden unterscheiden kann, frage ich mich: Wer soll hier einen Wertekurs besuchen, die Flüchtlinge oder die Politiker, die nicht einmal die einfachsten juristischen Begriffe kennen, aber darüber reden?“
Abdullahi Osman, der mit Sharif Hussein befreundet war, betonte, dass er immer gearbeitet hatte und sehr gastfreundlich war. „Damals herrschte Bürgerkrieg in Somalia, auch die somalische Gemeinde in Österreich war gespalten. In seiner Wohnung waren aber alle ohne Unterschied willkommen. Das letzte Mal habe ich am 13. März 1998 mit ihm gesprochen. Ich habe ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich ihn am Samstag nicht besuchen könne, weil ich nach Wien fahre. Am 16. März habe ich in der Früh einen Anruf von einem Freund bekommen, der mir mitgeteilt hat, dass man den leblosen Körper von Sharif Hussein auf dem Baum hier gefunden hat. Mit einem Foto, das in der Kleinen Zeitung veröffentlicht worden war, haben wir den Baum gesucht. Dabei ist uns aufgefallen, dass er ganz in der Nähe vom ‚Platz der Menschenrechte’ stand. Sharif Hussein musste jeden Montag in der Früh zur Polizei gehen, um sich dort zu melden. Er hat immer gesagt: Wenn ich nur diesen Montag vermeiden könnte, würde es mir besser gehen. Damals habe ich gehofft, dass 20 Jahre später nicht mehr wieder so viele Menschen fliehen und Angst vor Abschiebungen haben müssen. Dieser Wunsch ist leider nicht in Erfüllung gegangen.“
Totes Recht, totes Mitgefühl
Der Menschenrechtsexperte Prof. Benedek leitete in die Gegenwart über: „In der Zwischenzeit steht im Asylgesetz, das einstweilige Verfügungen einzuhalten sind, und das wird auch respektiert – hier hat sich die Praxis in Österreich gebessert. Das grundsätzliche Problem, dass man bei den Behörden in Ungnade fallen kann, wenn man es sich mit ihnen anlegt um sein Recht zu erkämpfen, das kann aber auch heute noch passieren. (…) In den Paragraphen 55 und 56 des Asylgesetzes ist die Möglichkeit vorgesehen, zur Aufrechterhaltung des privaten Familienlebens und in Anerkennung von Integrationsleistungen, humanitäres Bleiberecht zu gewähren. Das ist aber in Österreich in der Zwischenzeit so genanntes ’totes Recht’ geworden, weil es so gut wie nicht angewendet wird. Davon zeugt die Abschiebepraxis von gut integrierten Familien und Personen. Tot erscheint mir auch das Mitgefühl der Entscheidungsträger zu sein, die hier mit kalter Effizienz zu Werke gehen.“
Benedek berichtete, dass er am Sonntag, 12. März in der Früh nach Maria Trost in die Flüchtlingsunterkunft der Caritas gerufen und informiert wurde, dass am Morgen 15 Beamte mit einem Hund aufgetaucht waren, um eine junge afghanische Mutter mit ihrem vierjährigen Sohn zwecks Abschiebung nach Kroatien im Zuge eines Dublin-Verfahrens abzuholen. Die allein stehende Mutter hatte sich zuvor jeden zweiten Tag bei der Polizei melden müssen. Warum man sie mit so einem Aufgebot abholen musste, erscheint Benedek unverhältnismäßig, und er kann sich dieses Vorgehen nur damit erklären, dass man damit den anderen Bewohner*innen der Unterkunft Angst einjagen wollte.
Die psychisch bereits schwer angeschlagene Frau ist zusammengebrochen, doch die Polizei verweigerte es, eine Ärztin zu ihr zu lassen, um ihren Zustand zu überprüfen, bevor man sie nach Wien überstellte. Auch ihre Schwester erlitt einen Zusammenbruch und wurde in die Notaufnahme des Krankenhauses gebracht. Trotzdem musste sie zusammen mit ihren Kindern, die in der örtlichen Volksschule eingeschult worden waren, den Weg nach Wien antreten. Benedek machte daraufhin eine Dienstsaufsichtsbeschwerde, worauf er zu einem persönlichen Gespräch bei der Polizei eingeladen wurde. Es sei auch für die Polizeikräfte nicht einfach, solche Abschiebungen durchzuführen, betont Benedek, sie seien oft gar nicht über den Hintergrund informiert. Es wurde ihm berichtet, dass einige der Polizeibeamt*innen, die die Leute zum Flugzeug bringen mussten, geweint haben. Doch das ändere nichts daran, dass die eigentlich Verantwortlichen woanders sitzen und sich einer solchen Situation nicht aussetzen müssen.
Ähnlich wie bei Sharif Ahmed ging es auch hier um einen Fall, der vor ein Europäisches Höchstgericht gebracht worden war. Ein Anwalt hat versucht, den Frauen zu helfen, indem er den Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gebracht und argumentiert hat, dass die Einreise nicht illegal gewesen sein kann, da Kroatien 2015 Zehntausenden Flüchtlingen aus humanitären Gründen die Einreise genehmigt und sie danach sofort weiter geschickt habe.
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs war auch derselben Ansicht. Sie meinte, dass jenes Land für das Asylverfahren zuständig sei, in dem der Antrag gestellt wurde. Es kam daraufhin jedoch zu massiven Interventionen beim Europäischen Gerichtshof, so dass dieser aus grundsätzlichen Erwägungen entschied, dass die Einreise doch illegal gewesen sei, aber davor warnte, die Flüchtlinge nach Kroatien zurückzuschicken, weil das dort – ähnlich wie in Griechenland – zu Zuständen führen könne, die eine menschenwürdige Behandlung nicht mehr ermöglichen. Hunderte Familien mit gleichem Schicksal haben inzwischen Asyl in Österreich beantragen können, weil die Sechs-Monats-Frist nach der Einreise abgelaufen ist. Weil die Jafaris vor den EuGH gegangen waren, war jedoch der Fristablauf gestoppt. Mit fatalen Folgen: Obwohl die Familien Deutsch gelernt hatten, gut integriert waren und die Kinder hier in die Schule bzw. in den Kindergarten gegangen sind, hat man sie nach Kroatien geschickt.
„Menschlichkeit ist die größte Stärke, die eine Gemeinschaft auszeichnet“
„Die Familien sitzen jetzt in einem Flüchtlingshotel ohne die Sprache zu verstehen. Die Kinder fragen jeden Tag, wann sie wieder in die Schule gehen dürfen. Der Fall zeigt, dass hier Kräfte am Werk sind, denen es an einer humanitären Einstellung mangelt“, resümiert Benedek. „Leider muss man zugeben, dass sie dabei von Teilen der Bevölkerung unterstützt werden. Sharif Ahmed wurde durch eine solche Einstellung in den Tod getrieben. Auch heute scheinen manche Kräfte wieder bereit zu sein, über Leichen zu gehen. Menschlichkeit wird als Schwäche ausgelegt, obwohl sie doch die größte Stärke ist, die eine Gemeinschaft auszeichnet. Wenn wir etwas aus den Schicksalen von Sharif Ahmed und der Familie Jafari lernen wollen, müssen wir die Anstrengungen um ein humanitäres Bleiberecht und eine menschenwürdige Asylpraxis fortsetzen und verstärken.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof. Bürger können sich, nachdem innerstaatliche Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden. Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend und haben Regierungen dazu veranlasst, ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs macht die Konvention so zu einem lebendigen Instrument, um Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu festigen.
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veröffentlicht in Talktogether Nr. 64/2018
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